Verpackung
Spaniens EPR-Regeln für Verpackungen, erklärt
Das Königliche Dekret 1055/2022 hat die erweiterte Herstellerverantwortung auf alle Verpackungen ausgeweitet (gewerbliche und industrielle inbegriffen), und eine eigene Steuer trifft nun nicht wiederverwendbaren Kunststoff. Das musst Du wissen, wenn Du nach Spanien verkaufst.
14. Mai 2025 · 7 Min. Lesezeit
Verpackung ist der EPR-Bereich, der fast jeden erwischt, weil fast alles in einem Karton verschickt wird. Spanien hat seine Verpackungsregeln mit dem Königlichen Dekret 1055/2022 grundlegend überarbeitet und eine eigene Steuer auf nicht wiederverwendbaren Kunststoff hinzugefügt. Zusammen haben sie neu gestaltet, was ein ausländischer Verkäufer tun muss, bevor Ware in den spanischen Markt gelangen kann.
Was sich mit dem Königlichen Dekret 1055/2022 geändert hat
Das Dekret über Verpackungen und Verpackungsabfall hat die aktualisierten EU-Regeln umgesetzt und ging in einem wichtigen Punkt weiter: Es dehnte die Herstellerverantwortung über Haushaltsverpackungen hinaus auch auf gewerbliche und industrielle Verpackungen aus. Früher konzentrierte sich ein großer Teil der Pflicht auf Konsumverpackungen; jetzt fallen die Transportkartons, Palettenfolien und Großverpackungen, die Unternehmen nutzen, eindeutig in den Anwendungsbereich. Es verschärfte auch die Pflichten zu Registrierung, Kennzeichnung und Berichterstattung.
Wer ist Verpackungshersteller
Wenn Du verpackte Waren auf dem spanischen Markt in Verkehr bringst (einschließlich der Sekundär- und Transportverpackung darum herum), bist Du Verpackungshersteller. Das gilt, egal ob Du Produzent, Importeur oder Fernabsatzverkäufer bist, der aus dem Ausland an spanische Kunden liefert. Die Verpackung, für die Du verantwortlich bist, ist die Verpackung, die mit Deinem Produkt in Spanien landet.
Einem SCRAP beitreten
Die meisten Hersteller erfüllen ihre Pflicht, indem sie einem kollektiven System beitreten, einem SCRAP (Sistema Colectivo de Responsabilidad Ampliada del Productor). Das System organisiert Sammlung und Recycling in Deinem Namen, und Du zahlst einen Ökobeitrag auf Basis des Gewichts und der Art des Materials, das Du auf den Markt bringst. Verschiedene Systeme decken verschiedene Materialien und Kanäle ab, das richtige hängt also davon ab, woraus Deine Verpackung besteht und ob sie für Haushalte, Gewerbe oder Industrie bestimmt ist.
Die Kunststoffsteuer
Getrennt vom EPR-Ökobeitrag erhebt Spanien eine besondere Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen. Sie wird pro Kilogramm nicht recycelten Kunststoffs berechnet (0.45/kg zum Zeitpunkt der Erstellung) und gilt für die Herstellung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb dieser Verpackung. Nicht ansässige Unternehmen, die steuerpflichtig sind, müssen in der Regel einen Vertreter in Spanien benennen und natürlich eine spanische NIF besitzen, um sich für die Steuer zu registrieren.
Kennzeichnung und Berichterstattung
- Verpackungen müssen zunehmend standardisierte Angaben dazu tragen, wie sie getrennt und entsorgt werden sollen.
- Hersteller melden regelmäßig die auf den Markt gebrachten Mengen und Materialien.
- Aufzeichnungen müssen aufbewahrt werden, damit die Mengen belegt werden können, falls die Behörden danach fragen.
Erste Schritte für einen ausländischen Verkäufer
- Besorge Dir eine spanische NIF (den Typ N98 für nicht ansässige Unternehmen).
- Trage Dich im Herstellerregister für Verpackungen ein.
- Tritt dem SCRAP bei, das zu Deinen Materialien und Deinem Verkaufskanal passt.
- Registriere Dich für die Kunststoffsteuer, wenn Du nicht wiederverwendbaren Kunststoff auf den Markt bringst.
- Richte eine regelmäßige Meldung Deiner Mengen ein.
Die Reihenfolge ist wichtig: Keine der Registrierungen ist ohne die NIF möglich, dort beginnt also ein Projekt zur Verpackungskonformität. Für die breitere Gruppe von Bereichen über Verpackungen hinaus siehe unseren Leitfaden zu den EPR-Anforderungen in Spanien.